Asbest




                       Elektronenmikroskopische Aufnahme von Asbestfasern
Was ist Asbest?
Unter dem Begriff Asbest ist eine Gruppe
natürlich vorkommender faserförmiger Minerale
zusammengefasst.
Aufgrund ihrer Eigenschaften - nicht brennbar,
reiß- und zugfest, flexibel, elastisch, isolierend - kamen sie in Industrie und Gewerbe vielfältig
zum Einsatz. Aber auch im häuslichen Bereich
gibt bzw. gab es für etliche Asbestprodukte
Verwendungsmöglichkeiten.
Was ist gefährlich an Asbest?
Die feinen Asbestfasern sind für das menschliche
Auge unsichtbar. Wenn sie in die Lunge
gelangen, können sie aufgrund ihrer
Faserstruktur - oft erst nach 20 - 30 Jahren -
schwere Erkrankungen der Lunge, des Rippen-
oder Bauchfells bis hin zum Lungenkrebs
auslösen. Asbest zählt deshalb gemäß
Gefahrstoffverordnung zu den
krebserzeugen den Stoffen. Für Asbestprodukte
bestehen aus diesem Grund Herstellungs- und
Wiederverwendungsverbot.
Auch das Verschenken von Asbestprodukten
stellt einen Straftatbestand dar.
Wo ist Asbest enthalten?
Asbest kann in fest und schwach gebundener
Form vorliegen, woraus ein unterschiedliches
Gefährdungspotential resultiert. Asbestprodukte mit
fester Faserbindung haben einen hohen Bindemittel-
und geringen Asbestanteil und sind an sich relativ
ungefährlich. Der Asbestfaseranteil liegt in diesem
Fall bei unter 15 Gewichts-Prozent.
Mit fortschreitender Abnutzung bzw. bei
mechanischer Bearbeitung wie Bürsten, Bohren,
Brechen, Sägen u.ä. werden die Asbestfasern jedoch
freigesetzt und Führen zu der genannten
Gesundheitsgefährdung.
Fest gebundene Asbeststoffe (Hartasbest)
kommen z.B. vor als Fassadenverkleidungen,
Dacheindeckungen (Wellplatten), sonstige glatte
und profilierte Platten, Fensterbänke,
Blumenkästen, Rohrleitungen aus Hoch- und
Tiefbau. Die Firma „Eternit“ ist als Hersteller 
vieler Asbestzementprodukte bekannt worden.
Aber auch Brems- und Kupplungsbeläge, Form-
und Dichtungsmassen, Klebstoffe, Fugenkitte
oder einige in den 70er Jahren gebräuchliche
Fußbodenbeläge (z.B. „Floor-Flex“) enthielten
Asbest in fest gebundener Form.
Schwach gebundene Asbestprodukte enthalten
einen Asbestanteil von über 60 Gewichts-
prozent. Bei ihnen ist eine Gefährdung auch
schon bei nur geringer Fremdeinwirkung
gegeben.
Schwach gebundene Asbestfasern (Weichasbest),
wozu u.a. auch Spritzasbest zählt, sind im Bereich
des Brand- und Schallschutzes anzutreffen
(z.B. Türen, Lüftungen, Leitungen, Isolierungen,
Dichtungen, Schnüre, Asbestpappen u.ä.). Aber auch
Abfälle aus der Asbestsanierung wie z.B. Textilien,
Gewebe, Filter u.ä. zählen hierzu.
Seit 1979 ist die Verwendung von Spritzasbest im
Hochbau verboten.
Ebenso enthalten Nachtspeicheröfen oftmals
Weichasbest, entweder in Kleinteilen oder in den
Kernsteinen. Bis Mitte der 80er Jahre wurde Asbest
im Elektrogeräte-Bereich und bei verschiedenen
Bodenbelägen verwendet. Erst seit Ende 1993 ist
die Verwendung von Asbest verboten
(Chemikalien-Verbotsverordnung).
Wie gehe ich richtig mit Asbest um?
Es geht im gesundheitlichen Interesse aller
Beteiligten vor allem darum, die Asbeststaub-
freisetzung zu verhindern bzw. zu minimieren!
In jedem Fall ist das Werfen, Brechen oder sonstige
Zerkleinern von asbesthaltigen Abfällen zu
vermeiden. Der Umgang mit asbesthaltigen
Abfällen wird daher sowohl in der
Gefahrstoffverordnung als auch in der
Bauordnung geregelt. Um unnötige Risiken zu vermeiden, müssen asbesthaltige Materialien rechtzeitig erkannt werden. Nur so können die notwendigen Schutzmassnahmen getroffen werden.
Wenn Verdacht auf asbesthaltiges Material besteht und dies bei der vorgesehenen Bearbeitung oder Nutzung eine Gefährdung darstellen könnte, sollte das Material untersucht werden.

Liegt Asbest in der Bausubstanz vor, dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nur von Firmen ausgeführt werden, die über die erforderlichen personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen verfügen und eine entsprechende Zulassung der zuständigen Behörde (Nachweis der Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519) besitzen.

Um gesundheitliche Probleme und Folgekosten zu vermeiden, sollte ein Schadstoffgutachten durch einen Sachverständigen in Betracht ziehen.
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