Unter dem Begriff Asbest ist eine Gruppe natürlich vorkommender faserförmiger Minerale zusammengefasst. Aufgrund ihrer Eigenschaften - nicht brennbar, reiß- und zugfest, flexibel, elastisch, isolierend - kamen sie in Industrie und Gewerbe vielfältig zum Einsatz. Aber auch im häuslichen Bereich gibt bzw. gab es für etliche Asbestprodukte Verwendungsmöglichkeiten.
Was ist gefährlich an Asbest?
Die feinen Asbestfasern sind für das menschliche Auge unsichtbar. Wenn sie in die Lunge gelangen, können sie aufgrund ihrer Faserstruktur - oft erst nach 20 - 30 Jahren schwere Erkrankungen der Lunge, des Rippenoder Bauchfells bis hin zum Lungenkrebs auslösen. Asbest zählt deshalb gemäß Gefahrstoffverordnung zu den krebserzeugenden Stoffen. Für Asbestprodukte bestehen aus diesem Grund Herstellungs- und Wiederverwendungsverbot. Auch das Verschenken von Asbestprodukten stellt einen Straftatbestand dar.
Wo ist Asbest enthalten?
Asbest kann in fest und schwach gebundener Form vorliegen, woraus ein unterschiedliches Gefährdungspotential resultiert. Asbestprodukte mit fester Faserbindung haben einen hohen Bindemittelund geringen Asbestanteil und sind an sich relativ ungefährlich. Der Asbestfaseranteil liegt in diesem Fall bei unter 15 Gewichts-Prozent. Mit fortschreitender Abnutzung bzw. bei mechanischer Bearbeitung wie Bürsten, Bohren, Brechen, Sägen u.ä. werden die Asbestfasern jedoch freigesetzt und Führen zu der genannten Gesundheitsgefährdung. Fest gebundene Asbeststoffe (Hartasbest)
kommen z.B. vor als Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen (Wellplatten), sonstige glatte und profilierte Platten, Fensterbänke, Blumenkästen, Rohrleitungen aus Hoch- und Tiefbau. Die Firma „Eternit“ ist als Hersteller vieler Asbestzementprodukte bekannt worden. Aber auch Brems- und Kupplungsbeläge, Formund Dichtungsmassen, Klebstoffe, Fugenkitte oder einige in den 70er Jahren gebräuchliche Fußbodenbeläge (z.B. „Floor-Flex“) enthielten Asbest in fest gebundener Form. Schwach gebundene Asbestprodukte enthalten einen Asbestanteil von über 60 Gewichtsprozent. Bei ihnen ist eine Gefährdung auch schon bei nur geringer Fremdeinwirkung gegeben. Schwach gebundene Asbestfasern (Weichasbest),
wozu u.a. auch Spritzasbest zählt, sind im Bereich des Brand- und Schallschutzes anzutreffen (z.B. Türen, Lüftungen, Leitungen, Isolierungen, Dichtungen, Schnüre, Asbestpappen u.ä.). Aber auch Abfälle aus der Asbestsanierung wie z.B. Textilien, Gewebe, Filter u.ä. zählen hierzu. Seit 1979 ist die Verwendung von Spritzasbest im Hochbau verboten. Ebenso enthalten Nachtspeicheröfen oftmals Weichasbest, entweder in Kleinteilen oder in den Kernsteinen. Bis Mitte der 80er Jahre wurde Asbest im Elektrogeräte-Bereich und bei verschiedenen Bodenbelägen verwendet. Erst seit Ende 1993 ist die Verwendung von Asbest verboten (Chemikalien-Verbotsverordnung).
Wie gehe ich richtig mit Asbest um?
Es geht im gesundheitlichen Interesse aller Beteiligten vor allem darum, die Asbeststaubfreisetzung zu verhindern bzw. zu minimieren! In jedem Fall ist das Werfen, Brechen oder sonstige Zerkleinern von asbesthaltigen Abfällen zu vermeiden. Der Umgang mit asbesthaltigen Abfällen wird daher sowohl in der Gefahrstoffverordnung als auch in der Bauordnung geregelt. Um unnötige Risiken zu vermeiden, müssen asbesthaltige Materialien rechtzeitig erkannt werden. Nur so können die notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen werden. Wenn Verdacht auf asbesthaltiges Material besteht und dies bei der vorgesehenen Bearbeitung oder Nutzung eine Gefährdung darstellen könnte, sollte das Material untersucht werden.
Liegt Asbest in der Bausubstanz vor, dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nur von Firmen ausgeführt werden, die über die erforderlichen personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen verfügen und eine entsprechende Zulassung der zuständigen Behörde (Nachweis der Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519) besitzen.
Um gesundheitliche Probleme und Folgekosten zu vermeiden, sollte ein Schadstoffgutachten durch einen Sachverständigen in Betracht ziehen.
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